Die wichtigsten Fakten und Antworten aus unserem Webinar
Haben Sie ein innovative Idee, um die Digitalisierung von Verkehr und Mobilität voranzubringen? Wollen Sie eine Geschäftsidee umsetzen, die eine weitergehende Automatisierung und eine bessere Vernetzung (Multimodalität) von Verkehrsträgern und Verkehrssystemenbedeutet? Vorhaben, die darauf abzielen, können durch das Niedersächsische Innovationsförderprogramm einen Zuschuss bekommen! Damit willdas Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung gemeinsam mit der NBank kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Startups sowie Kooperationen mit Forschungseinrichtungen unterstützen.
Im Rahmen eines Webinars haben die Experten von der NBank, dem Ministerium sowie von Niedersachsen.next, die den Förderaufruf inhaltlich begleiten, Fragen beantwortet und Tipps für die Antragstellung zu geben. Die wichtigsten Fakten und Antworten haben wir hier zusammengefasst:
Statement von Olaf Lies
Das sagt der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung zu dem Aufruf:
Was wird gefördert?
Forschung und Entwicklung neuer oder erheblich verbesserter, marktfähiger Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen mit hohem eigenen Entwicklungsanteil
Hoher Einsatz eigenen Personals (min. 50% der Gesamtausgaben)
Einzel-, Verbund- und Kooperationsvorhaben
Welche Kosten sind förderfähig?
- Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung (anteilig Projektlaufzeit)
- Sonstige Sachkosten
- Personalausgaben entsprechend Personalkostenerlass EFRE Förderperiode 2021-2027 vom 13.07.2022
- Fremdleistungen

Das Expertenteam im Studio
(v.l). Kevin Elges | MW
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Max Verdick | NBank
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank | Innovation
Dr. Hans-Jürgen Buß | Niedersachsen.next
Fachbereichsleiter | Begutachtung, Evaluation & Konzeption
Wie hoch sind die Zuschuss-Quoten?
Kleine Unternehmen: bis zu 45 %
Mittlere Unternehmen: bis zu 35 %
Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung: bis zu 25 %
Große Unternehmen: bis zu 25 % (jedoch nur im Verbund mit KMU)
Forschungseinrichtungen:bis zu 100 %
Kooperationsbonus + 15% bei Zusammenarbeit von min. zwei Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist
Kein Bonus bei Kooperation eines Unternehmens mit einer Forschungseinrichtung
Themenfelder
- Einsatz generativer KI für Umweltwahrnehmung und Steuerung autonomer Fahrzeuge
- Optimierung von Fahrerassistenzsystemen durch verbesserte Sensoren und KI-Analyse
- Autonome Fluggeräte für Transportaufgaben im urbanen Verkehr (UAM)
- Nutzung neuer Digitalfunkstandards (5G, XG) für Fahrzeugkommunikation
- Fernsteuerung teilautomatisierter Fahrzeuge und Fluggeräte
- Adaptive Verfahren für Routenfindung unter Berücksichtigung von Verkehr und Wetter
- Generierung und Aufbereitung von Verkehrsdaten für KI-Training
Jede passende Idee ist willkommen!
Warum gerade jetzt?
Die großartigen Entwicklungssprünge in der Technik der letzten Jahre eröffnen ungeahnte Möglichkeiten, ganz neue Ideen anzudenken und umzusetzen. Vielen Dank für Ihr Engagement und ihre Innovationskraft. Wir haben jetzt die Möglichkeit, den Grundstein zu legen, um die Mobilität von morgen zu gestalten.
Wie lautet das Ziel?
Wir wollen gemeinsam die Mobilität der Zukunft gestalten – effizienter, effektiver und nachhaltiger. Seien Sie ein Teil davon! Ziel ist es, niedersächsischen Unternehmen dabei zu helfen, die Potenziale zu heben, die sich aus der immer schneller entwickelnden Digitalisierung ergeben. Wir wollen, dass diese neue marktfähige Produkte und Lösungen entwickeln und umsetzen können. Der Wirtschafts-und Industriestandort Niedersachsen soll weiter gefördert werden. Mit diesem Förderprogramm ist es möglich, Innovationen und wettbewerbsfähige Geschäftsmodelle jetzt auf die Beine zu stellen und Niedersachsten zukunftsfähig zu machen.
Wer ist die Zielgruppe?
Der Fokus liegt auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die von der Förderung entweder eigenständig oder in Kooperation mit Forschungseinrichtungen profitieren können. So wird gezielt die Mobilitätswirtschaft unterstützt. So werden unsere niedersächsischen Stärken „Mobilität“ und „Digitale Wirtschaft“ gefördert. Angesprochen sind ausdrücklich alle Verkehrsträger: Straße, Schiene, Wasser, Luft und alle Einsatzzwecke des Personen- und Gütertransports.
Wie wird die Projektskizze bewertet?
Lösungsweg/Realisierbarkeit: Ist die Idee zu verwirklichen?
Wirtschaftspolitische Ziele: Lässt sich das Produkt verkaufen? Ist es marktfähig?
Innovationsgehalt: Wird der Stand der Technik übertroffen? Wie groß ist das Risiko?
Querschnittsziele (Regionalpolitische Ziele und der EU, wie z.B. Arbeitsbedingungen, Tarifgehälter im Unternehmen)
Die Kriterien lassen sich an einem Leitfaden abarbeiten. Die NBank unterstützt auch hier die Antragsteller.
Wer ist und was macht Niedersachsen.next?
Als Wirtschafts- und Innovationsagentur setzt sich Niedersachsen.next dafür ein, dass jede Idee die Chance hat, „the next big thing“ zu sein. Niedersachsen.next hat die Technologie- und Wirtschaftstrends im Blick, vernetzt Ideen- und Geldgeber sowie Startups und etablierte Unternehmen und greift auf ein starkes und stetig wachsendes Netzwerk zurück.
Mit Info- und Networkingformaten bringen wir diejenigen zusammen, die sonst nicht zueinander finden, und initiieren Projekte, die sonst nicht entstehen würden. Niedersachsen.next ist Impulsgeber, sorgt für Technologie- und Wissenstransfer, eröffnet Zugang zu Communitys und politisch Entscheidungstragenden und berät nicht zuletzt die Landesregierung und Ministerien.
Ihre Ansprechpartner:
Niedersachsen.next Automotive Agentur
Niedersachsen.next Digitalagentur
Wir freuen uns auf Ihre zukünftige Erfolgsstory!
Das Wichtigste zuerst
Die Antragsfrist endet am 31. März 2025, 23:59 Uhr
Unterlagen und Förderbedingungen hält die NBank auf ihrer Webseite parat.
Wie groß ist die Fördersumme?
max. 1.000.000 € für alle beteiligten Unternehmen insgesamt bzw.
max. 300.000 € je Forschungseinrichtung
Eine Komplementärförderung ist ausgeschlossen.
Was ist einzureichen?
- Finanzierungplanung
- Projektskizze
- Arbeitsplan (Zeitplan)
Vollständig über das Kundenportal der NBank und postalisch mit Unterschrift
Das Absenden im Kundenportal alleine reicht nicht zur Fristwahrung!
Kontakt für weitere Fragen:
Betriebliche.innovation@nbank.de
Tel. 0511/300 31 9284
Melden Sie sich rechtzeitig, wenn Sie Fragen haben. Das Beratungsteam der NBank hilft gerne weiter!
Die Präsentation
Welche Rolle spielt Niedersachsen.next bei diesem Förderprogramm?
Im Vorfeld der Ausgestaltung dieses Förderaufrufs ist die Fachexpertise und Erfahrung aus Tausenden von Projekten und dem Trendscouting bei Niedersachsen.next eingeflossen, um passende und zukunftsträchtige Themenfelder zu identifizieren, die der Wirtschaft des Landes zukünftige Wertschöpfungsperspektiven aufzeigen.
Die Fach- und Themenexperten von Niedersachsen.next übernehmen die fachliche Begutachtung der eingereichten Ideen gemäß einem strukturierten Scoring. Damit kann dann anschließend eine Förderentscheidung über die NBank und das Ministerium getroffen werden. Wichtige Kriterien sind zum Beispiel der Innovationsgehalt und die Marktreife.
Welche anderen Möglichkeiten der Förderung gibt es?
Denken Sie groß! Vielleicht passt Ihre Idee besser in ein ganz anderes Förderprogramm! Die NBank berät Sie!
Außerdem hält auch der Bund interessante Programme bereit, z.B. „DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig“
Fragen zu Kooperationen
? Sind auch Kooperationen bestehend aus Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen ohne Beteiligung eines wissenschaftlichen Instituts möglich?
! Ja, das ist möglich, die Förderquote hängt von Größe des Unternehmens ab. Beide beteiligten Unternehmen bekommen einen Kooperationsbonus von 15 %.
? Wie hoch sind die Förderquoten bei einem Kombiantrag?
! Es gelten die genannten Zusschussquoten: (jeweils bis zu) 45 % für kleine Unternehmen, 35 % für mittlere Unternehmen, 25 % für große Unternehmen, 100 % für Hochschulen, plus 15 % Kooperationsbonus für die mindestens zwei beteiligten Unternehmen (davon mind. 1 ein KMU)
? Wer stellt den Antrag bei Verbundvorhaben?
! Jeder stellt einen Antrag für sich über das Kundenportal der NBank, wobei das Vorhaben als Ganze in einer Projektskizze beschrieben werden sollte.
? Gibt es eine Förderung wenn eine Forschungseinrichtung, ein KMU und ein Unternehmen , an dem ein Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung beteiligt ist, das Projekt in Kooperation entwickeln?
! Ja, abhängig von der Unternehmensgröße.
? Ist eine Förderung möglich, wenn das beteiligte KMU in Niedesachsen sitzt, der Projektpartner aber nicht?
! Grundätzlich können auch Unternehmen mit Sitz in anderen Bundesländern gefördert werden. Sie müssen aber eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben und das Projekt muss in Niedersachsen umgesetzt werden. Ansonsten lohnt es sich, sich über andere Fördermöglichkeiten zu informieren. Auch hier berät die NBank.
Fragen zu Kosten und Finanzen
? Wie hoch ist der Eigenanteil, den die Projekte aufbringen müssen ?
! Der Eigenanteil entspricht der Differenz der Gesamtausgaben zum Zuschuss. Beispiel: Ein kleines Unternehmen erhält eine Förderquote von 45 %. Der Eigenanteil beträgt dementsprechend 55 % der Gesamtausgaben.
? Gibt es eine Anforderung zu Unternehmen in Schwierigkeiten? Müssen Eigenmittel nachgewiesen werden?
! Ja, zur Bewertung werden Kennzahlen aus den Jahresabschlüssen benötigt. Wenn sich per Definition ergibt, dass das Unternehmen in Schwierigkeiten ist, kann es leider nicht gefördert werden.
? Wie berechnet sich die Personalkostenpauschale?
! Es wird auf die Tätigkeit sowie auf die dafür notwendige Qualifikation geschaut. Daraus ergibt sich eine Einordnung in Funktionsstufen und somit eine Summe für die Gehaltskosten, von denen die NBank annimmt, dass sie zu zahlen sein werden.
? Kann der Personalkostenansatz über Freelancer abgedeckt werden?
! Das geht leider nicht. Nur Kosten für Mitarbeiter, die beim Antragsteller angestellt sind, sind ansetzbar.
? Gibt es eine Kostenerstattung für Patenteintragungen u.ä.?
! Nein.

Bild: Neural9 Project – stock.adobe.com
Hinweis: Niedersachsen.next übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen. Bitte informieren Sie sich über Einzelheiten genau bei der NBank.