Der erste Förderaufruf für die neu aufgelegte Richtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde veröffentlicht. Demnach betragen die Fördermittel insgesamt 500 Millionen Euro für den weiteren Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur bis Ende 2025. Ab 31.8.2021 können Förderanträge gestellt werden.

In der ersten Auflage der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge stellte der Bund von 2017 bis 2020 bereits 300 Millionen Euro zur Verfügung. In dieser Zeit bewilligte er etwa 30.000 öffentliche Ladepunkte, von denen 13.000 schon aufgebaut wurden. Ziel der neu aufgelegten Richtlinie ist es, insgesamt mindestens 50.000 Ladepunkte, davon 20.000 Schnellladepunkte, zu errichten. Dazu stellt das BMVI 500 Millionen Euro von 2021 bis 2025 zur Verfügung. Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen können die Anträge im ersten Förderaufruf vom 31.8.2021 bis zum 18.1.2022 stellen.

„Laden muss das neue Tanken werden“, so Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zum Förderaufruf. Er fügt hinzu: „Wir knüpfen an unser erfolgreiches Vorläuferprogramm an, mit dem schon fast 30.000 neue Ladepunkte aufgebaut werden. Weitere Förderaufrufe werden noch dieses Jahr folgen.“

Die Förderung im Detail

Im ersten Aufruf werden zum einen etwa 9.000 Normalladepunkte (Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt) und zum anderen rund 9.000 DC-Schnellladepunkte (mehr als 22 Kilowatt) gefördert. Ein weiterer Fördergegenstand sind die zu den Ladepunkten gehörenden Netzanschlüsse in Kombination mit den Pufferspeichern. Voraussetzung ist, dass alle geförderten Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.

Parallel zur neuen Richtlinie unterstützt das BMVI den Aufbau einer Ladeinfrastruktur außerdem mit den Förderprogrammen „Ladeinfrastruktur vor Ort“.  Zudem startet in Kürze das Ausschreibungsverfahren für das Deutschlandnetz mit 1.000 Schnellladestandorten.

 

(Quelle: BMVI |Foto: Unsplash/ Michael Fousert)