Technologischer Fortschritt ist notwendig, um auf dem Weltmarkt dauerhaft hochwertige Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können. Deutsche Unternehmen der Fahrzeug- und Systemtechnologien haben in der Vergangenheit häufig Maßstäbe für innovative Erzeugnisse gesetzt. Auf diesen Innovationsgeist zielt das Bundesprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ ab. Nächster Förderstichtag ist der 30.9.2020.

Aktuelle Entwicklungen wie der digitale Wandel sowie die Notwendigkeit zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz sind neue Herausforderungen für den Verkehrsbereich. Die Vernetzung mit den Informations- und Kommunikationstechnologien wird zudem weiter an Bedeutung gewinnen. Vor diesem Hintergrund wurde im Juni 2015 das Fachprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ vom Bundeswirtschaftsministerium initiiert und im November 2018 um weitere vier Jahre verlängert.

Schwerpunkte: Automatisiertes Fahren und Innovative Fahrzeuge

Die jährlich für das Programm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden auf ca. 60 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Die Schwerpunkte der Förderung liegen in den Bereichen „Automatisiertes und vernetztes Fahren“ sowie „Innovative Fahrzeuge“.

Im Bereich Automatisiertes Fahren liegt der Fokus beispielsweise auf innovativer Sensorik, hochgenauer Lokalisation, schnellerer Kommunikation und neuartiger Datenverarbeitung. Im Bereich Innovative Fahrzeuge werden Themenfelder wie Leichtbau, Aerodynamik, Reibung und Antriebe verfolgt.

„Wir wollen, dass die deutsche Fahrzeugindustrie, die vor großen Herausforderungen steht, ihre Technologieführerschaft auch in Zukunft sichern kann“, sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. „Mit der Verlängerung des Förderprogramms ‚Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien‘ fördern wir deshalb Forschungsprojekte im Bereich automatisiertes und vernetztes Fahren. Künstliche Intelligenz und Daten sind dabei ein wichtiges Themenfeld.“

Nächster Stichtag: 30.9.2020

Im Rahmen des Programms werden anwendungsorientierte Forschungsprojekte mit starkem Industriebezug gefördert. Gesucht werden technologische Lösungsansätze für Straßen- und Schienenfahrzeuge. Diese betreffen das Fahrzeug selbst oder dessen Bedeutung als Bestandteil vernetzter Systeme.

Im Rahmen dieser Richtlinie können jederzeit Projektskizzen eingereicht werden. Bei gesonderten Förderbekanntmachungen auf Basis des Programms sind die dort veröffentlichten Festlegungen bindend. Unabhängig von Förderbekanntmachungen werden beim Projektträger zweimal pro Jahr die jeweils bis zu den Stichtagen 31.3. und 30.9. eingereichten Skizzen bewertet.

Ausführliche Informationen sowie die komplette Förderrichtlinie finden Sie online beim Bundeswirtschaftsministerium.

 

(Bild: Alexas_Fotos/Pixabay)