Das Förderprogramm zur „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte 3.0 (ENF 3.0)“ ist gestartet. Es richtet sich an Fuhrparkbetreiberinnen und -betreiber, die ihre Bestandsfahrzeuge durch moderne Batterie- oder Brennstoffzell-Fahrzeuge ersetzen wollen. Seit 26.7.2021 können Anträge für die Förderung beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bot das Bundesamt für Güterverkehr –   basierend auf der Richtline vom 17.5.2021 – das Förderprogramm „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte 2.0 (ENF 2.0)“ an. Mit der Zweiten Richtlinie vom 12.7.2021 wird das Programm unter der Bezeichnung „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte 3.0 (ENF 3.0)“ nun erweitert und fortgeführt.

Feste Zuschüsse schaffen Anreiz

Ziel der Förderung ist, durch einen finanziellen Zuschuss einen Anreiz für Fuhrparkbetreiberinnen und -betreiber zu schaffen, ihre Bestandsflotte schwerer Nutzfahrzeuge gegen moderne Fahrzeuge zu tauschen. Dazu zählen Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb oder konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI. Letztere sind nur zulässig, wenn diese die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Fahrzeuguntergruppe unterschreiten. Hinzu kommen weitere Förderbedingungen. Diese können in der offiziellen Bekanntmachung der zweiten Richtlinie zur Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte nachgelesen werden.

Für die Förderung sind feste Zuschüsse vorgesehen. Im Fall der Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs der Schadstoffklasse Euro V beläuft sich der Betrag auf 15.000 Euro – bei einer Verschrottung eines Bestandfahrzeuges der Schadstoffklasse Euro IV oder schlechter sind es 10.000 Euro. Bei der Anschaffung „intelligenter Trailer-Technologie“ werden bis zu 5.000 Euro aber maximal 60 Prozent des Anschaffungspreises gefördert.

Wirksamer Wirtschaftsimpuls

Mit der Förderrichtlinie soll zu einer spürbaren und anhaltenden Absenkung der Schadstoffemissionen beigetragen und die Verkehrssicherheit erhöht werden, da die Förderung ausdrücklich an die Installation eines Abbiegeassistenzsystems geknüpft ist. Darüber hinaus soll die Förderung aber auch die Wirtschaft unterstützen, indem ein wirksamer Impuls zugunsten von Fahrzeugproduktion und -zulassung erreicht wird.

Die Förderrichtlinie ist bereits in Kraft getreten und bis zum 31.12.2021 befristet. Die Einreichung der Anträge beim BAG als Bewilligungsbehörde erfolgt über das eService-Portal und ist seit dem 26.7.2021 möglich. Hierfür wird ein Konto benötigt. Bei Fragen steht eine Kurzanleitung zur Umsetzung der Anmeldeschritte zur Verfügung.

 

(Quelle: BAG | Foto: Marcin Jozwiak/Unsplash)