Deutschland will eine internationale Vorreiterrolle beim autonomen Fahren einnehmen. Dazu hat der Bundestag am 20.5.2021 ein neues Gesetz beschlossen. Demnach könnten bereits ab dem kommendem Jahr selbstfahrende Autos ohne Sicherheitsfahrerin oder -fahrer auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Wie sieht das in der Praxis konkret aus?

Für eine vielseitige, sichere, umwelt- und nutzerfreundliche Mobilität der Zukunft hat die Bundesregierung es sich zur Aufgabe gemacht, die Rahmenbedingungen für den Einsatz automatisierter und autonomer Fahrzeuge im Straßenverkehr stetig zu verbessern. Seit dem 21.7.2017 gilt daher das Gesetz zum automatisierten Fahren, das den Betrieb hochautomatisierter Fahrzeuge regelt, die unter bestimmten Voraussetzungen selbstständig fahren dürfen. Eine Fahrerin oder ein Fahrer waren aber bisher weiterhin notwendig. Das soll sich künftig ändern.

Autonomes Fahren in der Praxis: People Mover und selbstfahrende Lkw

Mit dem neu beschlossenen Gesetz zum autonomen Fahren könnten fahrerlose Kraftfahrzeuge der sogenannten Stufe vier bereits ab 2022 in bestimmten festgelegten Betriebsbereichen autonom unterwegs sein. Dafür muss lediglich gewährleistet sein, dass eine natürliche Person als Technische Aufsicht jederzeit den Betrieb des Fahrzeuges deaktivieren oder alternative Fahrmanöver freigeben kann. Das Gesetz lässt somit eine Überwachung aus der Ferne zu. Es erlaubt jedoch nicht, dass die Aufsichtsperson die Fahraufgabe auch aus der Ferne übernehmen kann. Stattdessen muss das Fahrzeuge in der Lage sein, sich in einen risikominimalen Zustand zu versetzen. Das kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass das System das Fahrzeug auf dem Seitenstreifen zum Stehen bringt.

Das Gesetz zielt darauf ab, autonomes Fahren in bestimmten Einsatzszenarien zu ermöglichen und es nur örtlich durch vorher festgelegte Strecken zu begrenzen. Zu den möglichen Einsatzszenarien zählen etwa der Shuttle-Verkehr, automatische Personentransportsysteme für kurze Strecken (People-Mover), fahrerlose Verbindungen zwischen Logistikzentren (Hub2Hub-Verkehre), nachfrageorientierte Verkehrsangebote in Randzeiten im ländlichen Raum sowie Dual-Mode-Fahrzeuge wie beispielsweise beim „Automated Valet Parking“. In Zukunft könnten also Lkws unterwegs sein, die Waren selbstständig ins Güterverteilzentrum liefern und Pkw und Busse auf den Straßen fahren, die Fahrgäste genauso autonom wie sicher an ihr Ziel befördern.

Weitere Informationen zu dem neuen Gesetz finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

 

(Bild: Stadtwerke Osnabrück)