Der Bundestag hat das „Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“, kurz Schnellladegesetz (SchnellLG) verabschiedet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) schafft damit die Rechtgrundlage für den gezielten Ausbau eines deutschlandweiten Schnellladeinfrastruktur-Netzes. Die Ausschreibung soll im Sommer 2021 starten.

Das Schnellladegesetz soll garantieren, dass die Nachfrage nach Lademöglichkeiten bei steigenden Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen auch zu Spitzenzeiten und an bisher unwirtschaftlichen Standorten gedeckt werden kann. Dazu soll bis 2023 ein engmaschiges Netz mit 1.000 zusätzlichen Schnellladehubs entstehen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer betont, dass die nächste Schnellladesäule in wenigen Minuten erreichbar sein muss. Er fügt hinzu: „Nur mit einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur können wir die Menschen für den Umstieg auf klimafreundliche E-Autos begeistern. Gerade das schnelle Laden mit über 150 Kilowatt ist für eine uneingeschränkte Reichweite von E-Autos entscheidend – ob in der Stadt, auf der Landstraße oder auf der Autobahn.“

Ein historischer Schritt zum Schnellladenetz

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH koordiniert und steuert in enger Zusammenarbeit mit dem BMVI seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, sieht den Gesetzesbeschluss als Meilenstein: „Die Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos müssen sicher sein, auch auf längeren Strecken schnell ihren Akku ausreichen laden zu können, egal wo in Deutschland sie unterwegs sind. Dazu braucht es ein bundesweites flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzungsfreundliches Schnellladenetz. Mit dem Schnellladegesetz haben wir nun einen historischen Schritt auf dem Weg dorthin getan.“

Das Ausschreibungsverfahren

Für die Gewährleistung eines effizienten Aufbaus des geplanten Schnellladenetz wird künftig mit einem Ausschreibungsverfahren gearbeitet, dessen Konzept dem Bundestag in Kürze vorgelegt wird. Die Ausschreibung soll im Sommer 2021 starten. Ausgeschrieben werden soll sogenannte High-Power-Charging-Ladeinfrastruktur (HPC-Ladeinfrastruktur) mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt an den einzelnen Ladepunkten. Die Ausschreibung erfolgt in mindestens 18 regionalen Losen. Für den Aufbau der Schnellladeinfrastruktur stehen zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Weitere Informationen zum Ausschreibungsverfahren finden Sie hier.

Hintergrundinformationen zur Gesetzesverabschiedung sowie weitere Dokumente gibt es auf der Website des Deutschen Bundestages.

 

(Bild: AKrebs60/pixabay)