Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert erneut in Kommunen die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.

Gefördert werden die Fahrzeugklassen M1 (Pkw zur Personenförderung mit maximal acht Sitzplätzen ohne Fahrersitz), L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge) sowie die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur.

Daniela Kluckert, Beauftragte für Ladesäuleninfrastruktur und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr:
Gerade unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen kommen beim Klimaschutz eine zentrale Rolle zu. Mit der Umstellung ihres kommunalen Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge zeigen sie den Bürgerinnen und Bürgern, dass die Elektromobilität in der Praxis funktioniert. Deshalb unterstützen wir den Umstieg auf Elektrofahrzeuge mit bis zu 500.000 Euro pro Antrag.“

Kurt-Christoph von Knobelsdorff, Geschäftsführer (Sprecher) der NOW GmbH:
Auch bei steigenden Zulassungszahlen benötigt klimafreundliche Mobilität in der Breite weiterhin eine ganzheitliche Förderung, von anwendungsnahen F&E-Projekten, E-Mobilitätskonzepten und eine Unterstützung bei der Flottenelektrifizierung.“

Maximal 500.000 Euro pro Kommune

Der Mindestförderbetrag beträgt 25.000 Euro, die maximale Zuwendung pro antragstellende Kommune 500.000 Euro (brutto). Die Förderquote liegt bei bis zu 90 Prozent der Investitionsmehrkosten. Anträge können bis zum 28. Juli 2022 über das Easy-Online-Förderportal eingereicht werden.

Die Förderung erfolgt auf Basis der aktuellen Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Sie wurde am 24.12.2020 im Bundesanzeiger (BAnz) veröffentlicht. Bis 2025 steht damit eine Fördergrundlage bereit.

Quelle: NOW GmbH

(Bild: A. Krebs/pixabay)