Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) seit Ende 2017 die Umstellung des Verkehrssektors auf klimafreundliche Technologien. Im aktuellen Förderaufruf geht es um die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur in Handwerks- sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Der Bewerbungszeitraum endet am 14.9.2020.

Förderung für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Im aktuellen Förderaufruf zum Flottenaustausch werden gezielt jene Anwender unterstützt, die in naher Zukunft ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge umstellen und zusätzlich in die notwendige Ladeinfrastruktur investieren wollen. Dafür stellt das BMVI insgesamt rund 50 Millionen Euro bereit.

Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen und handwerksähnliche Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition. Weitere Voraussetzung ist die Bestätigung der jeweiligen Kommune, dass die Fahrzeugbeschaffung als Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes oder eines vergleichbaren Konzeptes angesehen wird. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im sogenannten Windhundverfahren, bis die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind.

Antragsfrist: 14.9.2020

Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3. Ladeinfrastruktur ist ausschließlich in Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung in einem zweckdienlichen Verhältnis zuwendungsfähig. Eine Mindestanzahl an zu beschaffenden Fahrzeugen sowie eine Mindestfördersumme sind innerhalb dieses Aufrufes nicht vorgesehen. Bewerbungen können bis zum 14.9.2020 eingereicht werden.

Quelle und weitere Infos: NOW GmbH

 

(Bild: NOW GmbH)