Mit einem großangelegten Förderprogramm will der Bund innovative Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie auch in öffentlichen Bereichen etablieren. In einem neuen Aufruf geht es um die Förderung speziell von Abfallsammel- sowie Kehrfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb. Förderanträge können bis zum 15.10.2020 eingereicht werden.

Förderfähig sind Brennstoffzellenfahrzeuge, die im innerstädtischen Bereich zur Abfallentsorgung und zur Straßenkehrung eingesetzt werden. Gefördert wird die Beschaffung von Neufahrzeugen. Leasingfahrzeuge sind von der Förderung ausgenommen. Die Fahrzeuge müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums von zwei Jahren angeschafft werden und mindestens zwei Jahre ab Erwerb im Eigentum des Zuwendungsempfängers verbleiben.

Infrastruktur für Wartung und Betankung ebenfalls förderfähig

Neben der Beschaffung von Fahrzeugen sind auch Investitionen in die Wartungs- und Betankungsinfrastruktur förderfähig. Wartungsinfrastruktur ist förderfähig, sofern es sich um eindeutig durch den Einsatz von Wasserstoff als Treibstoff bedingte zusätzliche Investitionen handelt. Dies können zum Beispiel Wasserstoffsensoren in Werkstatt und Depotgaragen oder spezielle Lüftungs- und Beleuchtungssysteme sein.

Zuwendungsfähig sind die mit der Ertüchtigung der Tankstelle verbundenen Ausgaben in materielle und immaterielle Vermögenswerte. Ausgenommen ist der Erwerb von Grundstücken. Ausgaben für den Betrieb der Betankungsinfrastruktur sind nicht förderfähig.

Bis 15.10.2020 Förderung beantragen

Die Förderquoten betragen je nach Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent der Investitionsmehrkosten. Bei Betreibern, die in hoheitlicher Aufgabe durch die öffentliche Hand agieren, ist abweichend dazu eine Quote von 90 Prozent zulässig.

Anträge zur Förderung können bis zum 15.10.2020 über das easy-Online-Portal eingereicht werden.

Ausführliche Infos zu diesem Förderaufruf finden Sie online bei der Now-GmbH.

 

(Bild: Patricia Hébert/Pixabay)