Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegte neue Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben wurde durch die Europäische Kommission genehmigt. Der Förderaufruf für die Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge, den Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur sowie die Durchführung einer Machbarkeitsstudie ist veröffentlicht. Anträge können bis zum 27.9.2021 eingereicht werden. Ein Online-Seminar der NOW GmbH am 12.8.2021 informiert zu den Details des Förderprogramms.
Die Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Fahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastrukturen ist Teil der Umsetzung des Gesamtkonzepts klimafreundliche Nutzfahrzeuge. Das Bundesverkehrsministerium hat der Europäischen Kommission die neue Förderrichtline zur Notifizierung vorgelegt und die Genehmigung erhalten. Damit kann das Förderprogramm für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, eine entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie eine Studie starten.
„Durchbruch für den Nutzfahrzeug-Bereich. Mit der neuen Förderung setzen wir einen riesen Anreiz für Transportunternehmen, auf klimafreundliche Nutzfahrzeuge umzusteigen“, äußert sich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. „Mein Appell an die Branche: Nutzen Sie diese Chance“, so sein Aufruf zur Antragseinreichung.
6,6 Milliarden Euro Fördermittel
Die Förderung läuft bis zum 31.12.2024. Bis dahin stellt das BMVI rund 1,6 Milliarden Euro für die Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie etwa fünf Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Lkw und Pkw) auf. Neben weiteren Maßnahmen des Bundesverkehrsministeriums zur Förderung der Elektromobilität profitiert auch diese neue Richtlinie von den Geldern.
Konkret umfasst die Richtlinie drei Förderelemente:
- Förderung der Anschaffung neuer klimafreundlicher Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug
- Förderung der für den Betrieb klimafreundlicher Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben
- Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
Anträge können ab dem 16.82021 jeweils bis zum 27.9.2021 beim Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Dafür steht ein Online-Portal zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie außerdem im veröffentlichten Förderaufruf (Teil1) und im Förderaufruf (Teil 2).
Online-Seminar informiert
Fragen zum Aufbau der Förderung und zu den Förderberechtigten beantwortet das Online-Seminar „Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge“ am 12.8.2021 von 15-16 Uhr. Organisiert wird die Informationsveranstaltung von der NOW GmbH und dem Bundesamt für Güterverkehr. Die Teilnahme ist kostenfrei, um eine Registrierung wird allerdings gebeten. Weitere Informationen zum Event finden sich auf der NOW-Website.
(Quelle: NOW GmbH | Bild: Alexas_Fotos/pixabay )