Der Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge wird künftig vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gefördert. Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ ist kürzlich veröffentlicht worden. Elektromobilitätsförderung wird damit um einen wichtigen Baustein ergänzt.

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation, Netzanschluss inklusive. Die Ladeinfrastruktur muss an Stellplätzen auf Liegenschaften eingerichtet werden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Belegschaft vorgesehen sind.

Pauschal 900 Euro Förderung pro Ladepunkt

Pauschal wird jeder Ladepunkt mit 900 Euro bezuschusst. Die Förderung wird gewährleistet, wenn der Zuschuss höchstens 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten beträgt. Gefördert werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt.

„Wir wollen Unternehmen und Kommunen den Umstieg auf eine klimafreundliche Flotte erleichtern“, sagt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. „Deshalb sorgen wir jetzt für komfortable Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz. Einfach laden, immer und überall: Diesem Ziel sind wir wieder ein ganzes Stück nähergekommen.“

„Unternehmen und Kommunen spielen zentrale Rolle“

Kurt-Christoph von Knobelsdorff, Geschäftsführer der NOW GmbH, fügt hinzu: „Deutschlands Ziel ist es, bis 2045 klimaneutral zu sein. Im Verkehrsbereich brauchen wir deshalb eine Elektrifizierung in allen Varianten. Unternehmen und Kommunen spielen hier eine zentrale Rolle.“

Und Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, ergänzt: „Schätzungsweise 60 bis 85 Prozent aller Ladevorgänge finden zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Deswegen muss Ladeinfrastruktur überall dort entstehen, wo die Autos ohnehin über längere Zeit parken.“

Anträge können ab sofort über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

Quelle: Nationale Leistelle Ladeinfrastruktur

 

(Bild: Nationale Leistelle Ladeinfrastruktur)