Um kleine und mittlere Unternehmen bei temporären Umsatzrückgängen durch COVID-19 zu unterstützen, werden auf Landes- und Bundesebene verschiedene Hilfsangebote geschaffen. Doch wo und wie gibt es die Hilfe? 

Unterstützung vom Land Niedersachsen

Die niedersächsische Landesregierung schafft kurzfristig verschiedene Liquiditätshilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Diese werden ausschließlich über die NBank abgewickelt und die betroffenen Unternehmen müssen keine Sicherheit erbringen. Eine stetig aktualisierte Übersicht der aktuellen Hilfsangebote finden Sie auf der Website des Innovationszentrums Niedersachsen.

Eine weitere Möglichkeit ist der Antrag einer Bürgschaft über die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB). Das Land hat seinen Bürgschaftsrahmen auf drei Milliarden Euro erhöht und stellt diese fast allen Branchen in Form von Hausbankkrediten über die NBB zur Verfügung. Die Größenordnung reicht hierbei von bis zu 2,5 Millionen Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren.

Unterstützung vom Bund

Da einzelne Förderbeträge manchmal nicht ausreichen, ist es grundsätzlich möglich verschiedene Unterstützungsangebote miteinander zu kombinieren. So bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weitere umfangreiche Hilfsangebote an. Die Vergabe der Förderprogramme läuft über ein Hausbankverfahren, sodass als Ansprechpartner alle Banken, Sparkassen und genossenschaftlich organisierten Kreditinstitute dienen.

Neben einem Unternehmerkredit bietet die KfW auch den ERP-Gründerkredit für Existenzgründer*innen und junge Unternehmen bis zu fünf Jahre an. Bei den Krediten von bis zu 100.000 Euro übernimmt die EU 80 Prozent des Haftungsrisikos. Zudem hat der Bund ein Hilfsprogramm mit 50 Milliarden Euro für Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer sowie Soloselbstständige verabschiedet.

Die NBank hat eine Übersicht der aktuellen Hilfsangebote auf Bundes- und Landesebene erstellt.

Antworten auf wichtige Wirtschaftsfragen rund um Corona

Durch die Coronakrise stehen zahlreiche Unternehmen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch organisatorisch vor vielen Fragen. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat die wichtigsten Informationen gebündelt und stellt die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) jetzt online zur Verfügung. Folgende Informationen werden dort bereitgestellt:

  • Habe ich im Fall einer vorübergehenden Betriebsstörung oder -schließung Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
  • Welche Neu-Regelungen gibt es bei der Insolvenzbeantragung?
  • Wie erhalten Unternehmen Kurzarbeitergeld?
  • Wer steht Unternehmen bei einer Kreditaufnahme zur Seite?
  • Wo erhalten Unternehmen Kredite?
  • Welche Hilfe bekommen kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen?
  • Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung?
  • Welche Auswirkungen haben die Corona-Maßnahmen auf Fahrschulen bzw. die Berufskraftfahrerqualifikation?

Außerdem werden umfangreiche Übersichten über weitere Informationen der NBank, des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums bereitgestellt sowie Fragen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie zum Vergaberecht beantworten.

Den ausführlichen Fragenkatalog finden Sie online beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.

 

Einen Artikel mit Fokus auf Unterstützungsangebote für Startups finden Sie bei startup.niedersachsen.

 

(Quelle: NBank, Bild: moerschy/pixabay)