Neue Projektvorschläge für das Technologieprogramm „Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Elektromobilität“ nimmt ab sofort das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entgegen. Als Grundlage dient die neue Förderrichtlinie „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“, die seit Jahresbeginn 2022 in Kraft ist. Seit 2009 unterstützt das Förderprogramm innovative Projekte, bei denen mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien intelligente Anwendungen für Mobilität, Logistik und Energie entwickelt werden.

Fokus auf gewerblicher Elektromobilität

Ein besonderer Fokus der Förderrichtlinie „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“ liegt auf gewerblichen Anwendungen der Elektromobilität. So soll die Antriebswende im Nutzfahrzeug-Segment weiter vorangetrieben werden. Mit IKT-basierten Konzepten der Elektromobilität soll die Gesamtkostenbilanz von gewerblich genutzten E-Fahrzeugen und -flotten verbessert und die vorhandenen Infrastrukturen besser vernetzt und effizienter genutzt werden.

„Der Markthochlauf der Elektromobilität im PKW-Bereich hat in den letzten beiden Jahren deutlich Fahrt aufgenommen“, sagt Peter Wüstnienhaus, Leiter des Technologieprogramms „IKT für Elektromobilität“ vom Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR). „Um die Antriebswende auch im Nutzfahrzeug-Bereich zu beschleunigen, benötigen wir neben einem ausreichenden Fahrzeugangebot und einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur wirtschaftlich lohnende E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Betriebskonzepte.“

IKT-basierte Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Infrastrukturen

Im Mittelpunkt der Fördermaßnahme steht die IKT-basierte Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Infrastrukturen in den Bereichen Energie, Logistik und Liegenschaften. So soll beispielsweise die Entwicklung und Erprobung von netzverträglichen Lademöglichkeiten für Mieter oder Eigentümer ohne eigenen Stellplatz gefördert werden. Des Weiteren geht es um die Kopplung von E-Nutzfahrzeugflotten mit Energiemanagementsystemen von Industrie und Gewerbe und die Nutzung von E-Fahrzeugbatterien als Puffer und Speicher. Hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im städtischen sowie ländlichen Raum sind weitere Forschungsgebiete.

Vorstellbar sind Anschlusslösungen an den ÖPNV oder an Güterverteilzentren zur Feinverteilung auf der letzten Meile, darüber hinaus Innovationen, die die Sicherheit autonomer Fahrzeuge ohne Sicherheitsfahrer durch Fernüberwachung gewährleisten und vieles mehr. Daneben sollen neue Ladeinfrastrukturlösungen für schwere Nutzfahrzeuge sowie IKT-basierte Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment entwickelt und erprobt werden.

Skizzen jährlich bis 15.9. einreichen

Projektvorschläge in Form von Skizzen können bis zum 15.9.2022 und anschließend jedes Jahr bis zum 15.9. beim DLR eingereicht werden.

Die ausführliche Förderrichtlinie finden Sie online.

Quelle: digitale.technologien.de