Das Land Niedersachsen fördert über die NBank die Anschaffung brennstoffzellenbetriebener Spezialfahrzeuge für Kommunen und kommunale Unternehmen. Ziel der Förderung ist es, die Umstellung der Fahrzeugflotten in diesen Bereichen auf emissionsarme Antriebe voranzutreiben. Erreicht werden soll dadurch eine spürbar verbesserte Luftqualität und eine nachhaltigere Mobilität in Niedersachsen. Der Einsatz von Wasserstoff als Kraftstoff soll damit vorangebracht werden.

Beschaffung oder Umrüstung von neuen Spezialfahrzeugen förderfähig

Gefördert werden sowohl die Beschaffung von brennstoffzellenbetriebenen Neufahrzeugen als auch der Umbau von herkömmlichen Neufahrzeugen auf Brennstoffzellenantrieb. Förderfähig sind die Gesamtausgaben bei maximal vier Spezialfahrzeugen. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 Prozent. Maximal sind 350.000 Euro pro Fahrzeug vorgesehen. Antragsberechtigt sind niedersächsische Kommunen und deren Unternehmen. Leasing-Fahrzeuge und gebrauchte Fahrzeuge werden nicht gefördert.

Die Förderung wird unter bestimmten Voraussetzungen vergeben. Dazu gehört, dass die Anträge bei der NBank eingereicht werden, bevor das Vorhaben der Anschaffung bzw. des Umbaus begonnen wurde. Das geförderte Spezialfahrzeug muss nach Inbetriebnahme mindestens fünf Jahre genutzt werden. Eine gewerbsmäßige Nutzung ist unzulässig.

Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, wird vor der Antragstellung ein persönliches Beratungsgespräch mit der NBank empfohlen. Anschließend können die Formulare heruntergeladen, ausgefüllt, mit den nötigen Anlagen versehen und eingereicht werden.

Ausführliche Informationen sowie die Formulare zum Herunterladen finden Sie online bei der NBank.

 

(Bild: Harald Funken/Pixabay)