Der Bundesrat hat am 15.5.2020 das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ beschlossen mit dem Ziel, die Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten und Auszubildenden zu stärken. Was dieses Gesetz beinhaltet und welche Änderungen sich dadurch ergeben ist Thema des Online-Seminars „Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ am 16.7.2020 von 10-11 Uhr.

Die Veranstaltung ist ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen und findet in Kooperation mit dem Strategiedialog Automobilwirtschaft in Niedersachsen und der Automotive Agentur Niedersachsen statt.

Heute schon an Morgen denken

Die Corona-Krise hält das Land weiter im Griff. Um die Zeit überbrücken zu können, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) diverse Maßnahmen ergriffen, wie die Anpassung des Kurzarbeitergeldes oder Erleichterungen in der Grundsicherung. Dennoch ist kein Arbeitsplatz sicher. Nicht nur die Corona-Pandemie, sondern auch der aktuelle Strukturwandel fordern starke Einschnitte in Unternehmen und bei den Beschäftigten. Denn Digitalisierung, demografische Entwicklung und Erfordernisse des Klimawandels bringen rasante Veränderungen mit sich. Dabei ist es wichtig, dass alle mitkommen und Schritt halten können – zumal Strukturwandel und Digitalisierung durch die Corona-Krise voraussichtlich weiter an Fahrt gewinnen werden.

Sich immer wieder Neues anzueignen, ist der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit und sozialen Abstieg. Daher werden zusätzliche Anreize und Unterstützung für Qualifizierung von Beschäftigten, benötigt. Das Arbeit-von-morgen-Gesetz („Gesetzentwurf zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“) setzt genau dort an und richtet die Arbeitsmarkt-Instrumente klar auf ein Ziel aus: Beschäftigung und Sicherheit für alle.

Online-Seminar „Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz“

Im Online-Seminar wird das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ vorgestellt und Gerrit Wolske (Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen) berichtet welche Rechtsänderungen das Gesetz mit sich bringt. Zudem referiert Jürgen Rode (Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen) zum Themenbereich Transferkurzarbeitergeld und Transfergesellschaft.

Die Veranstaltung findet ausschließlich digital über „Zoom“ statt. Um sich anzumelden, nutzen Sie bitte das Anmeldeformular. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigungsmail, in der Sie den Link zur Teilnahme an der Veranstaltung via Zoom finden.

Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich an Herrn Dr. Norbert Gebbe (gebbe@nds.de, Mobil: 0172/6299801).

Anmeldung

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Das Webinar wird über ZOOM und deren europäisches Rechenzentrum durchgeführt. Um teilnehmen zu können, müssen Sie keine Software installieren – die Teilnahme sollte über den Webbrowser funktionieren. Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen, akzeptieren sie die Datenschutzrichtlinien von ZOOM. Seitens der Veranstalter werden während des ZOOM-Meetings keine personenbezogenen Daten gespeichert, es findet kein Aufmerksamkeitsmonitoring statt und das Meeting wird auch nicht aufgezeichnet.

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