Mit neuen Förderaufrufen im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Einsatz von Brennstoffzellentechnik. Dabei geht es aktuell vornehmlich um Flurförderzeuge mit Brennstoffzellenantrieb wie beispielsweise Gabelstapler. In weiteren Aufrufen geht es um Elektrolyseanlagen zur Wasserstoffherstellung für den Verkehrsbereich sowie Brennstoffzellensysteme zur autarken Energieversorgung.

Förderung von Flurförderzeugen mit Brennstoffzellenantrieb

Ziel der Förderung ist die Marktaktivierung für Produkte, die zwar marktreif, aber noch nicht wettbewerbsfähig sind. Die Förderquoten beim Aufruf für Flurförderzeuge betragen maximal 40 Prozent der Mehrkosten für innovative Lösungen im Vergleich zur konventionellen Technologie. Flurförderungsflotten werden ab einem Mindestbedarf von drei Kilogramm Wasserstoff pro Betriebsstunde der Gesamtflotte oder ab einer Flottengröße von mindestens zehn Geräten gefördert. Förderfähig ist auch die benötigte Betankungsinfrastruktur sowie die On-Site-Erzeugung von Wasserstoff mittels Elektrolyse.

Das Fördervolumen ist auf eine Gesamtsumme von fünf Millionen Euro beschränkt. Bei einer Überzeichnung des Aufrufs werden die Anträge priorisiert anhand der Höhe der zu erwartenden CO2-Einsparung. Anträge zur Förderung müssen bis zum 20.11.2020 eingereicht werden.

Den kompletten Aufruf für die Förderung von Flurförderzeugflotten finden Sie online bei der now GmbH.

Weitere Förderaufrufe für den Einsatz von Brennstoffzellentechnologie

Förderaufruf Elektrolyseanlagen zur Wasserstoffherstellung für den Verkehrsbereich

Förderfähig sind Elektrolyseanlagen mit einer Mindestleistung der Gesamtanlage von 250 KWel und einer Abnahme im Verkehrsbereich. Es muss sichergestellt werden, dass die Elektrolyseanlagen mit Strom aus 100 Prozent regenerativen Energien betrieben werden. Die Förderquote beträgt 45 Prozent der Gesamtinvestionsausgaben, für KMU ist eine Erhöhung der Förderquote auf bis zu 65 Prozent möglich. Anträge zur Förderung müssen bis zum 20.11.2020 eingereicht werden.

Den ausführlichen Aufruf für die Förderung von Elektrolyseanlagen finden Sie online bei der now GmbH.

Förderaufrufe Brennstoffzellensysteme sowie Abfallsammel- und Kehrfahrzeuge

Des Weiteren laufen aktuell noch Förderaufrufe für Brennstoffzellensysteme zur autarken Energieversorgung digitaler oder kritischer Infrastrukturen sowie für spezielle Abfallsammel- und Kehrfahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb. Die Antragsfrist läuft in beiden Fällen noch bis zum 15.10.2020.

 

(Bild: Pashminu Mansukhani/Pixabay)