Private Investoren, Städte und Gemeinden können ab sofort wieder Anträge auf Förderung für den Ladeinfrastrukturaufbau für E-Fahrzeuge stellen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert in seinem sechsten Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ die Errichtung von bis zu 3.000 Normal- und 1.500 Schnellladepunkten.

Die Anträge können bis zum 22.7.2020 über das easy-Online Portal eingereicht werden. Förderfähig sind Investitionen rund um die Hardware sowie die Netzanschlusskosten für Normal- und Schnellladepunkte.

Ladepunkte an Kitas, Krankenhäusern und Sportplätzen

Über diesen Förderaufruf werden auch und insbesondere Ladepunkte auf Parkplätzen von Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Sportplätzen sowie innerhalb von Stadtzentren gefördert. Daher sieht dieser Förderaufruf ebenso wie der fünfte Förderaufruf vor, dass eine Förderung auch bei nicht ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit möglich ist. Die Zugänglichkeit ist mindestens werktags an zwölf Stunden sicherzustellen.

Auch im sechsten Förderaufruf kommt das webbasierte StandortTOOL zum Einsatz, das Versorgungslücken im bundesweiten Ladenetz identifiziert. Dort fließen unter anderem Verkehrs- und Mobildaten, Nutzerdaten von Elektrofahrzeugen und sozio-ökonomische Daten ein. Die Gebiete mit den zu beantragenden Ladepunkten finden sich auf einer interaktiven Karte.

Ziel des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Dafür stellt das BMVI bis Ende 2020 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Private Investoren, Städte und Gemeinden können Förderanträge stellen. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.‎

Quelle: NOW GmbH

 

(Bild: NOW GmbH)